Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK)
Legislatur 2024 - 2028
Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission
Adressverzeichnis Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission
Reglement der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission
Zur Vorberatung der einzelnen Departemente und der Staatskanzlei setzt die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) fünf Subkommissionen mit je vier Mitgliedern ein, von denen eines mit dem Präsidium betraut wird. Das Präsidium der GFK gehört keiner festen Subkommission an. Die Besetzung der Subkommissionen und ihres Präsidiums erfolgt jeweils für zwei Jahre.