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Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK)

Legislatur 2024 - 2028

Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission

Adressverzeichnis Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission

Reglement der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission

Zur Vorberatung der einzelnen Departemente und der Staatskanzlei setzt die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) fünf Subkommissionen mit je vier Mitgliedern ein, von denen eines mit dem Präsidium betraut wird. Das Präsidium der GFK gehört keiner festen Subkommission an. Die Besetzung der Subkommissionen und ihres Präsidiums erfolgt jeweils für zwei Jahre.

Die Zuteilung der Subkommissionen wird am 21.8.24 beschlossen. Bis dahin Fragen an H. Eschenmoser.