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Subkommissionen

Zur Vorberatung der einzelnen Departemente und der Staatskanzlei setzt die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) fünf Subkommissionen mit je vier Mitgliedern ein, von denen eines mit dem Präsidium betraut wird. Das Präsidium der GFK gehört keiner festen Subkommission an. Die Besetzung der Subkommissionen und ihres Präsidiums erfolgt jeweils für zwei Jahre.

Adressverzeichnis der Subkommissionen Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission

Aufgaben der Subkommission:

Die GFK kann zur Prüfung spezieller Fragen oder von Querschnittsaufgaben auf befristete Zeit oder mit bestimmtem Auftrag weitere Subkommissionen einsetzen, denen auch das Präsidium der GFK angehören kann.