Subkommissionen
Zur Vorberatung der einzelnen Departemente und der Staatskanzlei setzt die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) fünf Subkommissionen mit je vier Mitgliedern ein, von denen eines mit dem Präsidium betraut wird. Das Präsidium der GFK gehört keiner festen Subkommission an. Die Besetzung der Subkommissionen und ihres Präsidiums erfolgt jeweils für zwei Jahre.
Adressen der Subkommissionen der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission
Aufgaben der Subkommission:
- Ergänzung der Vorgaben der Gesamtkommission mit eigenen Prüfungen und Fragestellungen
- Berichterstattung an die Gesamtkommission mittels Protokoll über die Ergebnisse ihrer Prüfungen und Abklärungen
- Stellen der erforderlichen Anträge
Die GFK kann zur Prüfung spezieller Fragen oder von Querschnittsaufgaben auf befristete Zeit oder mit bestimmtem Auftrag weitere Subkommissionen einsetzen, denen auch das Präsidium der GFK angehören kann.