Vorlagen Parlamentarische Vorstösse und Antragsformular
Das Verwenden der Vorlagen für Parlamentarische Vorstösse ist für die Mitglieder des Grossen Rates fakultativ. Es erleichtert jedoch die Verarbeitung der Dokumente in den nachgelagerten Prozessen durch die Parlamentsdienste und das Copy-Center.
Die Vorstösse sind an der Sitzung des Grossen Rates in Papierform bei den Parlamentsdiensten einzureichen. Der Weibeldienst lässt sie für die Sammlung der Unterschriften bei den einzelnen Fraktionen während der Sitzung zirkulieren. Es empfiehlt sich, Vorstösse vorgängig den Fraktionen zuzustellen.
Anleitung für die Benutzung der Vorlagen für Parlamentarische Vorstösse
- Die gewünschte Vorlage anklicken
- Die Vorlage ausfüllen (der Raster oben rechts mit der GRG-Nr. wird von den Parlamentsdiensten ausgefüllt)
- Das ausgefüllte Dokument ausdrucken
- Das ausgefüllte Dokument mit "speichern unter" in der eigenen Ablage ablegen (sofern gewünscht) und schliessen
- Den Vorstoss wie gewohnt an der Ratssitzung einbringen