Mit einer Frage wird vom Regierungsrat Auskunft über eine zu seinem Geschäftsbereich gehörende kantonale Angelegenheit verlangt.
Pro traktandierte Fragestunde darf von einem Ratsmitglied maximal eine Frage gestellt werden.
Sie ist kurz und klar zu formulieren und zu begründen.
Die Begründung darf die Länge von 750 Zeichen nicht überschreiten.
Die Frage kann direkt im Grossratsportal "GR-Portal" erfasst werden oder bei den Parlamentsdiensten schriftlich eingereicht werden: grossrat.skNULL@tg.ch