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Parlament

Der Grosse Rat ist die oberste Aufsichtsbehörde im Kanton Thurgau. Er verkörpert als Parlament eine der drei klassischen Staatsgewalten, die sogenannte Legislative (gesetzgebende Gewalt) und besteht aus 130 Mitgliedern. Alle Kantonsparlamente sind wie das eidgenössische Parlament Milizparlamente. Das heisst, deren Mitglieder können neben ihrer Parlamentstätigkeit noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Gewaltenteilung
Der Grundsatz der Gewaltenteilung – man spricht auch von der Gewaltentrennung – sorgt für eine Begrenzung der Macht der einzelnen Staatsorgane. Unterschieden werden die Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (Regierung und Verwaltung als ausführende Gewalt) und die Judikative (Justiz als richterliche Gewalt). Die drei Gewalten sind personell getrennt, d.h., niemand darf gleichzeitig mehr als einer Gewalt angehören.