Aufgaben
Ein Kantonsparlament hat in erster Linie die Aufgabe, über die kantonalen Gesetze zu befinden (annehmen, zurückweisen oder ändern) und Stellung zu nehmen zu Initiativen und Petitionen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden oder von einem oder mehreren Parlamentsmitgliedern eingereicht werden. Zudem entscheidet das Kantonsparlament über den von der Kantonsregierung vorgelegten Voranschlag und bewilligt die Erhebung von Abgaben und Steuern. Nicht zuletzt überwacht das Parlament die Tätigkeit der Regierung.
Die Aufgaben des Grossen Rates sind in der Verfassung des Kantons Thurgau festgelegt (KV; RB 101): Rechtsbuch
- Rechtssetzung (Gesetzgebung)
- Genehmigung von Staatsverträgen und Konkordaten
- Parlamentarische Oberaufsicht
- Wahlbefugnisse (Präsidium und Vizepräsidium Regierungsrats / Präsidien, Mitglieder und Ersatzmitglieder der kantonalen Gerichte etc.)
- Finanzbefugnisse (Voranschlag, Staatsrechnung)
- Weitere Befugnisse (Besoldungen, Pensionen und Ruhegehälter / Kantonsbürgerrecht / Begnadigungen etc.)