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Ständige Kommissionen

Die Termine der ständigen Kommissionen für das aktuelle Kalenderjahr finden Sie hier.

 

Die ständigen Kommissionen nehmen während der ganzen vierjährigen Legislatur die Aufgaben wahr, die ihnen durch die Grossratsgesetzgebung übertragen werden. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau verfügt über vier ständige Kommissionen.

 

Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) übt die parlamentarische Aufsicht über den Finanzhaushalt aus (Voranschlag, Nachtragskredite, Staatsrechnung). Sie hat die parlamentarische Aufsicht über die gesamte kantonale Verwaltung und die selbständigen Anstalten. Sie prüft die Geschäftsberichte des Regierungsrates und der selbständigen Anstalten. Sie erstattet dem Grossen Rat Bericht. Die Kommission gibt sich ein Geschäftsreglement und arbeitet in Subkommissionen.

 

Die Justizkommission (JK) nimmt die parlamentarische Aufsicht über die richterlichen Behörden wahr und prüft die Rechenschaftsberichte der kantonalen Gerichte. Sie ist zuständig für Begnadigungen, Petitionen und die Vorberatung der Kantonsbürgerrechtsgesuche. Sie erstattet dem Grossen Rat Bericht.

 

Die Raumplanungskommission (RPK) berät die Raumplanungsvorlagen wie z. B. den kantonalen Richtplan vor. 

 

Die Gesetzgebungs- und Redaktionskommission (GRK) bereinigt die Gesetzgebungsvorlagen.