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Wahlkreise

Grossratsmandate pro Bezirk
Der Kanton Thurgau ist in fünf Bezirke unterteilt. Gemäss § 47 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (RB 161.1) legt der Regierungsrat die Zahl der Grossratsmandate pro Bezirk fest. Dabei wendet er sinngemäss die Bestimmungen über die Verteilung der Nationalratsmandate an (Art. 16 und 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, SR 161.1). Massgebend ist die Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Statistik am Ende des dritten Kalenderjahres der laufenden Amtsperiode (Bevölkerungsstand).

In Anwendung von § 47 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (RB 161.1) und gestützt auf die Berechnungen der Dienststelle für Statistik ergab sich für die Grossratswahlen vom 15. März 2020 die folgende Verteilung der Grossratsmandate auf die Bezirke:

Arbon   27 Mandate
Frauenfeld   32 Mandate
Kreuzlingen   23 Mandate
Münchwilen   22 Mandate
Weinfelden   26 Mandate
   
Total 130 Mandate

Dies entsprach der bisherigen Verteilung (Legislatur 2016-2020).