Elternschaft und Ruheraum
Teilnahme an Ratssitzungen während Mutter- oder Vaterschaftsurlaub
Das Kantonsratsmandat begründet aus arbeitsrechtlicher und personalrechtlicher Sicht kein Angestelltenverhältnis bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau (KVTG). Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gilt die Parlamentstätigkeit als Erwerbstätigkeit. Deshalb darf die Kantonsrätin, die Mutterschaftsurlaub bezieht und dafür Erwerbsersatz erhält, während des Urlaubs an den Ratssitzungen nicht teilnehmen.
Kantonsräte hingegen verlieren den Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung nicht, wenn sie innerhalb der Bezugsfrist gemäss Art. 16j Abs. 2 EOG an Sitzungen teilnehmen, da die Wiederaufnahme der Tätigkeit während der Bezugsfrist kein gesetzlicher Beendigungs- oder Verwirkungsgrund darstellt.
Diese unterschiedliche Regelung mag einerseits in der unterschiedlichen Urlaubsdauer und insbesondere auch darin begründet sein, dass der Vaterschaftsurlaub tage- oder wochenweise bezogen werden kann und eine Arbeitsaufnahme oder Sitzungsteilnahme aufgrund der geltenden Grundlagen somit zwischen den Urlaubstagen möglich ist.
Die Bestimmungen sehen keine Ausnahme für eine alternative – z.B. digitale – Sitzungsteilnahme vor. Eine digitale Teilnahme an Sitzungen, für die eine Entschädigung ausgerichtet wird, ist deshalb analog der arbeits- und personalrechtlichen Einordnung auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Leistung von Arbeit zu qualifizieren.
Anwesenheit von Kleinkindern im Ratssaal
Bei kurzfristigen Einsätzen im Grossen Rat, z.B. bei Abstimmungen, kann das Kleinkind in den Ratssaal mitgenommen werden, falls keine Betreuungsperson gefunden wird. Von einer längeren Anwesenheit eines zu betreuenden Babys oder Kleinkinds im Ratssaal, z.B. bei der Abgabe eines Votums, ist abzusehen. Die Abgabe eines Votums ist in den überwiegenden Fällen im Voraus geplant. Es ist daher für den betreuenden Elternteil zumutbar, vorgängig beispielsweise ein Fraktionsmitglied anzufragen, in dieser Zeit das Kind zu beaufsichtigen. Die Sitzungsdaten der Ratssitzungen werden zudem mindestens eineinviertel Jahre im Voraus bekanntgegeben.
Eltern- und Ruheraum
Für Betreuungsbedürfnisse von Kleinkindern steht in den Rathäusern in Frauenfeld und Weinfelden jeweils ein Raum zur Verfügung, in den sich Mütter, Väter und Betreuungspersonen zurückziehen können. Die Räume sind gut mit Kinderwagen erreichbar und verfügen mit einer Sitzgelegenheit, einer Liege, einer Wickelmöglichkeit sowie genügend Abstellfläche über die entsprechende Möblierung, um ein Kind zu stillen und zu betreuen. Nasszellen befinden sich entweder in unmittelbarer Nähe oder im Haus. Die Ratsdebatte kann bei Bedarf über WLAN mittels Livestream auch im Elternraum weiterverfolgt werden. Übertragungsgeräte (Laptops, Tablets etc.) müssen selber mitgebracht werden. Der Raum wird parallel als Ruheraum bei kurzfristigen gesundheitlichen Beschwerden genutzt.