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Weibeldienst

Weibeldienst an den Ratssitzungen

Der Weibeldienst des Grossen Rates übernimmt folgende Aufgaben:

Zeremonielle Aufgaben
Nebst der Anwesenheit und Mitarbeit an Sitzungen des Grossen Rates begleitet eine Weibelin oder ein Weibel das Grossratspräsidium jeweils bei verschiedenen öffentlichen Auftritten (z.B. Wahlfeier Grossratspräsidium, offizielle Festanlässe aber auch Trauerfeiern). Dabei trägt die Weibelin oder der Weibel einen Talar in den Farben der repräsentierten Körperschaft. Für den Kanton Thurgau sind das die Farben grün und weiss.