Organisation
Die Aufgaben des Grossen Rates sind umfangreich und vielfältig: In einer Legislaturperiode behandelt er 400 bis 500 Geschäfte aus den unterschiedlichsten Themenbereichen. Damit der Rat seine Arbeit bewältigen kann, unterstützen ihn verschiedene Organe (Gremien).
Organe und Organisation
Ratsbüro
Das Ratsbüro stellt die administrative Leitung und die Geschäftsführung des Grossen Rates sicher.
Kommissionen
Die Kommissionen beraten die Geschäfte des Grossen Rates in einem kleineren Personenkreis vor.
Fraktionen
Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Parlamentsmitgliedern der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien.
Fraktionspräsidienkonferenz
Die Fraktionspräsidienkonferenz sorgt für den Kontakt zwischen den Fraktionen. Sie bereitet insbesondere die Wahlen, die durch den Grossen Rat vorzunehmen sind, vor.
Parlamentsdienste
Die Parlamentsdienste stehen dem Grossen Rat und seinen Organen für Dienstleistungen zur Verfügung.
Präsidium und Vizepräsidium
Das Ratspräsidium steht dem Grossen Rat vor. Es führt in den Sitzungen des Grossen Rates den Vorsitz, leitet die Geschäfte des Grossen Rates und führt das Ratsbüro. Ihm steht das Vizepräsidium zur Seite.
Aufgaben
Der Grosse Rat erlässt kantonale Gesetze, genehmigt das Budget und die Staatsrechnung und kontrolliert die gesamte Staatstätigkeit. Als Wahlbehörde bestimmt er unter anderem das Präsidium des Grossen Rates und des Regierungsrates sowie die Mitglieder der kantonalen Gerichte und der Rekurskommission in Anwaltssachen. Zudem genehmigt er Verträge mit anderen Kantonen und Staaten, verleiht das Kantonsbürgerrecht und entscheidet über Begnadigungen.
Wahlen
Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau wählen den Grossen Rat jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren (Legislatur). Die Wahl findet jeweils im Frühjahr nach den National- und Ständeratswahlen statt. Sie wird in fünf Wahlkreisen und nach dem Proporzverfahren durchgeführt.
Wahlkreise und Mandate pro Bezirk
Der Kanton Thurgau ist in die fünf Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden unterteilt. Diese bilden auch die politischen Wahlkreise.
Der Regierungsrat legt die Zahl der Mandate pro Bezirk fest. Er stützt sich dabei auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen und wendet sinngemäss die Bestimmungen über die Verteilung der Nationalratsmandate auf den Kanton an. Massgebend ist die Wohnbevölkerung gemäss der kantonalen Statistik am Ende des dritten Kalenderjahres in der laufenden Amtsperiode.
Auf dieser Basis ergab sich für die Wahlen des Grossen Rates vom 7. April 2024 die folgende Verteilung der Mandate auf die Bezirke:
| Bezirk | Mandate |
|---|---|
| Arbon | 27 |
| Frauenfeld | 32 |
| Kreuzlingen | 23 |
| Münchwilen | 22 |
| Weinfelden | 26 |
| Total | 130 |
Weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen
Wahlen im Kanton Thurgau
Auswertungen zu den Grossratswahlen 2024
Datenportal des Kantons Thurgau (Open Government Data)
Rechtsgrundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen sind für den Grossen Rat massgebend:
Rechtsgrundlage
Beschluss des Grossen Rates über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen (RB 171.11)
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Büros des Grossen Rates zur Umsetzung von § 29 Abs. 2 der Kantonsverfassung über die Unvereinbarkeit (RB 171.111)

Wissenswertes
106 Seiten
Handbuch Grosser Rat
Im Handbuch finden die Mitglieder des Grossen Rates alles Wichtige über den Ratsbetrieb. Es erläutert zentrale Begriffe und Abläufe und dient als Leitfaden für die parlamentarische Arbeit. Grundlagen dafür sind die Verfassung des Kantons Thurgau und die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR).
Staatskanzlei
Parlamentsdienste




