Organisation

Die Aufgaben des Grossen Rates sind umfangreich und vielfältig: In einer Legislaturperiode behandelt er 400 bis 500 Geschäfte aus den unterschiedlichsten Themenbereichen. Damit der Rat seine Arbeit bewältigen kann, unterstützen ihn verschiedene Organe (Gremien).

Organe und Organisation

Ratsbüro

Das Ratsbüro stellt die administrative Leitung und die Geschäftsführung des Grossen Rates sicher.

Kommissionen

Die Kommissionen beraten die Geschäfte des Grossen Rates in einem kleineren Personenkreis vor.

Fraktionen

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Parlamentsmitgliedern der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien.

Fraktionspräsidienkonferenz

Die Fraktionspräsidienkonferenz sorgt für den Kontakt zwischen den Fraktionen. Sie bereitet insbesondere die Wahlen, die durch den Grossen Rat vorzunehmen sind, vor.

Parlamentsdienste

Die Parlamentsdienste stehen dem Grossen Rat und seinen Organen für Dienstleistungen zur Verfügung.

Präsidium und Vizepräsidium

Das Ratspräsidium steht dem Grossen Rat vor. Es führt in den Sitzungen des Grossen Rates den Vorsitz, leitet die Geschäfte des Grossen Rates und führt das Ratsbüro. Ihm steht das Vizepräsidium zur Seite.

René Walther

Grossratspräsident

René Walther
Felix Meier

Grossratsvizepräsident

Felix Meier

Aufgaben

Der Grosse Rat erlässt kantonale Gesetze, genehmigt das Budget und die Staatsrechnung und kontrolliert die gesamte Staatstätigkeit. Als Wahlbehörde bestimmt er unter anderem das Präsidium des Grossen Rates und des Regierungsrates sowie die Mitglieder der kantonalen Gerichte und der Rekurskommission in Anwaltssachen. Zudem genehmigt er Verträge mit anderen Kantonen und Staaten, verleiht das Kantonsbürgerrecht und entscheidet über Begnadigungen.

Wahlen

Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau wählen den Grossen Rat jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren (Legislatur). Die Wahl findet jeweils im Frühjahr nach den National- und Ständeratswahlen statt. Sie wird in fünf Wahlkreisen und nach dem Proporzverfahren durchgeführt.

Wahlkreise und Mandate pro Bezirk

Der Kanton Thurgau ist in die fünf Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden unterteilt. Diese bilden auch die politischen Wahlkreise.
Der Regierungsrat legt die Zahl der Mandate pro Bezirk fest. Er stützt sich dabei auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen und wendet sinngemäss die Bestimmungen über die Verteilung der Nationalratsmandate auf den Kanton an. Massgebend ist die Wohnbevölkerung gemäss der kantonalen Statistik am Ende des dritten Kalenderjahres in der laufenden Amtsperiode.
Auf dieser Basis ergab sich für die Wahlen des Grossen Rates vom 7. April 2024 die folgende Verteilung der Mandate auf die Bezirke:

BezirkMandate
Arbon27
Frauenfeld32
Kreuzlingen23
Münchwilen22
Weinfelden26
Total130

Weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen

Rechtsgrundlagen

Folgende Rechtsgrundlagen sind für den Grossen Rat massgebend:

Rechtsgrundlage

Verfassung des Kantons (RB 101)

Rechtsgrundlage

Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR; RB 171.1)

Rechtsgrundlage

Formeln für das Amtsgelübde vor dem Grossen Rat (RB 171.1; Anhang zu § 3)

Rechtsgrundlage

Beschluss des Grossen Rates über die Entschädigung seiner Mitglieder und der Fraktionen (RB 171.11)

Rechtsgrundlage

Reglement der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFKR)

Rechtsgrundlage

Reglement des Grossen Rates über das Begnadigungsverfahren (RB 171.12)

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Büros des Grossen Rates zur Umsetzung von § 29 Abs. 2 der Kantonsverfassung über die Unvereinbarkeit (RB 171.111)

Rechtsgrundlage

Ausstandspraxis für Mitglieder des Grossen Rates

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG; RB 161.1)

Rechtsgrundlage

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWV; RB 161.11)

Mehr zum Grossen Rat

Erfahren Sie mehr über die Mitglieder des Grossen Rates, besuchen Sie eine Sitzung vor Ort oder informieren Sie sich über den Aufbau und die Organisation des Parlaments.

Grosser Rat - Handbuch
Grosser Rat - Handbuch

Wissenswertes

106 Seiten

Handbuch Grosser Rat

Im Handbuch finden die Mitglieder des Grossen Rates alles Wichtige über den Ratsbetrieb. Es erläutert zentrale Begriffe und Abläufe und dient als Leitfaden für die parlamentarische Arbeit. Grundlagen dafür sind die Verfassung des Kantons Thurgau und die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR).

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