Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission
Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) übt die parlamentarische Aufsicht über den gesamten Finanzhaushalt, über die kantonale Verwaltung und über die selbständigen Anstalten des Kantons aus. Das umfasst insbesondere die Prüfung des Voranschlags, der Staatsrechnung, der Nachtragskredite und der Geschäftsberichte der selbständigen Anstalten. Die Kommission besteht aus 21 Mitgliedern. Sie kann Subkommissionen bilden, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt maximal zwei Jahre.
Subkommissionen
Die GFK setzt fünf Subkommissionen ein zur Vorberatung der Geschäfte aus den einzelnen Departementen und der Staatskanzlei. Jede Subkommission hat vier Mitglieder, von denen eines mit dem Präsidium betraut wird. Die Subkommissionen und deren Präsidium werden jeweils für zwei Jahre besetzt.
Mitglieder

Grosser Rat - Handbuch
Wissenswertes
106 Seiten
Handbuch Grosser Rat
Im Handbuch finden die Mitglieder des Grossen Rates alles Wichtige über den Ratsbetrieb. Es erläutert zentrale Begriffe und Abläufe und dient als Leitfaden für die parlamentarische Arbeit. Grundlagen dafür sind die Verfassung des Kantons Thurgau und die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR).
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