Kommissionen
Kommissionen sind Ausschüsse des Grossen Rates mit einer begrenzten Anzahl von Ratsmitgliedern. Ihre Aufgabe ist es, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten. Dabei wird unterschieden zwischen ständigen Kommissionen und Spezialkommissionen.
Der Grosse Rat wählt die fünf ständigen Kommissionen jeweils für eine Legislatur. Spezialkommissionen werden dann eingesetzt, wenn Geschäfte nicht in die Zuständigkeit einer ständigen Kommission fallen. Das Ratsbüro bildet die Spezialkommissionen nach Bedarf und setzt sie auf der Basis von Meldungen der Fraktionen zusammen.
Ständige Kommissionen
Spezialkommissionen
Bericht „Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau: Aktueller Stand, Veränderungen und Handlungsoptionen“
Änderung TG DSG und ErG (Datenschutzgesetz)
"Mehr Transparenz bei Wahlen im Thurgau" (Doppelproporz nach Pukelsheim)
"Demokratische Mitwirkungsrechte bei Behördenreferenden stärken"
Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) (Kompensation von Fruchtfolgeflächen (FFF))
Änderung des Waldgesetzes (WaldG) und Mountainbike-Konzept Thurgau
TG KVG Bemessungsgrundlagen individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Präsidium und Vizepräsidium
Sitzverteilung
Die Fraktionen sind gemäss ihrer Grösse in den Kommissionen vertreten: Grössere Fraktionen erhalten mehr Sitze. Das Ratsbüro legt zu Beginn einer Legislaturperiode den Verteilschlüssel für die Zuteilung der Kommissionssitze an die Fraktionen fest. In der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission erhält jede Fraktion mindestens einen Sitz. Für die übrigen Kommissionen gilt dasselbe Proporzverfahren, jedoch ohne diese Mindestgarantie.
Fraktionen ohne Sitz in einer Kommission können einen Beobachter oder eine Beobachterin delegieren. Kommissionsmitglieder mit diesem Status können Anträge stellen und sind wie die übrigen Kommissionsmitglieder verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Ein Stimmrecht steht ihnen jedoch nur dann zu, wenn sie das Präsidium einer Kommission innehaben.
Zu Beginn jeder Legislaturperiode legt das Ratsbüro zudem fest, wie viele Kommissionspräsidien den Fraktionen zustehen und in welcher Reihenfolge sie zugeteilt werden. Für die Legislatur 2024–2028 richtet sich die Verteilung nach der Grösse einer 13-köpfigen Spezialkommission: Jede Fraktion erhält pro Zuteilungsrunde so viele Präsidien, wie ihr in einer solchen Kommission Sitze zustehen würden.
| Fraktionen | GFK (21er Kommission) | JK, RPK, KEU und 15er Spezialkomissionen | 13er Spezialkomissionen | 11er Spezialkomissionen | GRK und 9er Spezialkomissionen |
|---|---|---|---|---|---|
| SVP | 6 | 6 | 5 | 4 | 4 |
| Die Mitte / EVP | 4 | 3 | 3 | 3 | 2 |
| SP und Gewerkschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | 1 |
| FDP | 3 | 2 | 2 | 1 | 1 |
| GRÜNE | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| EDU / Aufrecht | 2 | 1 | 0 (Beobachterstatus) | 0 (Beobachterstatus) | 0 (Beobachterstatus) |
| GLP | 1 | 0 (Beobachterstatus) | 0 (Beobachterstatus) | 0 (Beobachterstatus) | 0 (Beobachterstatus) |
| Total Sitze | 21 | 15 | 13 | 11 | 9 |
Aktuell
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Geschäfte
Der Grosse Rat behandelt in einer Legislaturperiode 400 bis 500 Geschäfte. Sie können die Dokumente online einsehen.
Wochenversand
Der Wochenversand des Grossen Rates erscheint in der Regel freitags um 08:00 Uhr.

Wissenswertes
106 Seiten
Handbuch Grosser Rat
Im Handbuch finden die Mitglieder des Grossen Rates alles Wichtige über den Ratsbetrieb. Es erläutert zentrale Begriffe und Abläufe und dient als Leitfaden für die parlamentarische Arbeit. Grundlagen dafür sind die Verfassung des Kantons Thurgau und die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR).
Staatskanzlei
Parlamentsdienste




