Es findet eine Eingangskontrolle statt – rechnen Sie dafür genügend Zeit ein.
Informationen zum Sitzungsbeginn und den zu behandelnden Geschäften können der Tagesordnung entnommen werden; sie wird nebst der Publikation im Internet Wochenversand jeweils ca. zwölf Tage vor der Sitzung auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Kommissionsberichte zu den traktandierten Geschäften werden am Sitzungstag aufgelegt und stehen auch den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung.
In der Geschäftsdatenbank des Grossen Rates sind alle Dokumente zu den einzelnen Geschäften abrufbar.
Wer die Verhandlungen stört, kann aus dem Saal gewiesen werden (vgl. § 15 GOGR).
Wer an die Ratsmitglieder vor, während oder nach einer Sitzung im Sitzungsgebäude oder unmittelbar vor dessen Eingang Material verteilen oder auflegen lassen will, bedarf hierfür einer vorherigen Bewilligung des Präsidiums (vgl. § 17 GOGR).