Grosser Rat - Sitzungen
Grosser Rat - Sitzungen

Sitzungen

Der Grosse Rat tagt rund 20 Mal pro Jahr, in der Regel mittwochs. Die Einladung und Tagesordnung müssen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten mindestens zehn Tage vor der Sitzung vorliegen. Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens 95 Mitglieder anwesend sind.
Im Sommerhalbjahr tagt der Grosse Rat im Rathaus Frauenfeld, im Winterhalbjahr im Rathaus Weinfelden. Die Grossratssitzungen sind öffentlich. Sie können diese vor Ort mitverfolgen oder via Livestream. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist jeweils ab Mittag des Folgetages auf der Plattform GRvisio zugänglich.

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Sitzungstermine

Sitzungstermine 2026

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Sitzordnung

Sitzordnung Legislatur 2024-2028 von hinten gesehen

Sitzordnung Legislatur 2024-2028 von vorne gesehen

Geschichte

1803 wurde der Thurgau erstmals ein eigenständiger Kanton. Gemäss der Mediationsverfassung vom 19. Februar dieses Jahres zählte der Grosse Rat 100 Mitglieder und war für fünf Jahre gewählt. Seine erste Versammlung fand am 14. April 1803 im Rathaus Frauenfeld statt.
Die revidierte Verfassung vom 28. Juli 1814 folgte unter dem Druck der Restaurationsbewegung nach dem Sturz Napoleons I. Der Grosse Rat tagte in der Folge zweimal jährlich je 14 Tage, die Tätigkeit war ehrenamtlich und die Sitzungen waren nur zur Begrüssungsrede des Landammans öffentlich, erstmals am 27. Februar 1815.
Die Regenerationsverfassung vom 14. April 1831 machte den Thurgau erstmals zur repräsentativen Demokratie. In Kraft getreten ist diese am 1. Juni 1831 – seither beginnt das Amtsjahr an diesem Tag. Der Grosse Rat tagte fortan im Winter in Frauenfeld und im Sommer in Weinfelden, von wo die Regenerationsbewegung ausgegangen war. Die Ratsmitglieder erhielten nun eine Entschädigung für ihre Arbeit.
Die Verfassung vom 28. Februar 1869 band die Parlamentsgrösse an die Bevölkerungsentwicklung und setzte die Amtsdauer auf drei Jahre fest. 1919 wurde das Proporzwahlsystem mit acht Wahlkreisen eingeführt. 1966 verlängerte man die Amtsdauer auf vier Jahre. Nach Einführung des Frauenstimmrechts 1971 wurde die Mitgliederzahl auf 130 festgesetzt.
Die Kantonsverfassung vom 16. März 1987 (in Kraft seit 1. Januar 1990) legte fest, dass der Grosse Rat im Sommer in Frauenfeld und im Winter in Weinfelden tagt – eine Umkehrung der bisherigen Praxis, wohl aus praktischen Gründen kürzerer Anfahrtswege im Winter.

Quellenangabe:
Lei, Hermann: Der Grosse Rat von Thurgau, in: Stadlin, Paul (Hrsg.): Die Parlamente der schweizerischen Kantone, Zug 1990, S. 401-407

Tagungsorte

Der Grosse Rat hat keinen eigenen Sitzungssaal: Er tagt im Sommerhalbjahr in Frauenfeld und im Winterhalbjahr in Weinfelden. Dieses Pendeln zwischen zwei Standorten ohne eigenen Sitzungssaal ist schweizweit einmalig und dürfte auch europaweit einzigartig sein, abgesehen vom Europaparlament.
In beiden Städten tagt der Grosse Rat im jeweiligen Rathaus. Der Sitzungsbeginn wird vor Ort durch Glockengeläut bekannt gegeben: In Weinfelden erklingen die Glocken der Evangelischen Kirche, in Frauenfeld jene der Katholischen Kirche.

Rathaus Frauenfeld
Rathaus Frauenfeld

Tagungsorte

Rathaus Frauenfeld

Rathaus Weinfelden
Rathaus Weinfelden

Tagungsorte

Rathaus Weinfelden

Mehr zum Grossen Rat

Erfahren Sie mehr über die Mitglieder des Grossen Rates, besuchen Sie eine Sitzung vor Ort oder informieren Sie sich über den Aufbau und die Organisation des Parlaments.

Grosser Rat - Handbuch
Grosser Rat - Handbuch

Wissenswertes

106 Seiten

Handbuch Grosser Rat

Im Handbuch finden die Mitglieder des Grossen Rates alles Wichtige über den Ratsbetrieb. Es erläutert zentrale Begriffe und Abläufe und dient als Leitfaden für die parlamentarische Arbeit. Grundlagen dafür sind die Verfassung des Kantons Thurgau und die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR).

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