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Umfrage

Das Thurgauer Rechtsbuch und das Amtsblatt können in elektronischer Form auf der Homepage des Kantons Thurgau (www.rechtsbuch.tg.ch  resp. www.amtsblatt.tg.ch) konsultiert werden. Das elektronische Rechtsbuch ist durch häufigere Nachführung aktueller als die Papierversion, verursacht keine Nachführungsarbeiten und steht Ihnen zudem mit den Vorteilen der Volltextsuche zur Verfügung.

Aufgrund des Stands der Digitalisierung hat das Büro des Grossen Rates entschieden, Sie noch vor der neuen Legislatur erneut anzufragen, ob Sie die Papierversion des Thurgauer Rechtsbuches und des Amtsblatts immer noch benötigen.

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Ich wünsche

Allfällige Rückfragen richten Sie bitte an: Rita Signer, Parlamentsdienste: rita.signerNULL@tg.ch

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